Nochmals zu den Kosten für die Wahlwerbung. Nicht muss der AG die Kosten für evtl. Wahlwerbung (Flyer, Plakate) übernehmen - bei uns stellt sich die Frage darf der AG die Kosten übernehmen. Es bestehen 2 Listen - keine beider Listen würde natürlich benachteiligt werden (Gleichbehandlung). Wo können wir rechtswirksame Texte finden.