Erstellt am 20.02.2006 um 19:45 Uhr von Gevatter
Kommt drauf an wie gewählt wird. Kommen die 5 Frauen von Liste 1 direkt rein, spielt es keine Rolle. Wenn nicht kann es kompliziert werden. Sind nur 2 Listen am Start ?
Erstellt am 20.02.2006 um 20:07 Uhr von Fayence
Hallo capo,
"Nun weiß ich, das es bei 1200 MA mindestens 5 Frauen dabei sein sollen"
Auch bei 10.000 MA muss kein Sitzanspruch für das Geschlecht der Minderheit bestehen. Deine Aussage bzgl. der 5 Frauen ist so nicht wertbar.
Gehe aber mal davon aus, dass dieser Anspruch besteht.
"Oder langen die 5 Frauen von der Liste 1"
Hängt massgeblich davon ab, auf welchen Listenplätzen sich diese 5 Frauen befinden und wie sich nach Stimmauszählung die Höchstzahlen nach d´Hondt auf die einzelnen Listen verteilen.
Siehe: http://www.djv.de/aktuelles/br_info/archiv/13_12_01.shtml
Erstellt am 20.02.2006 um 20:09 Uhr von capo
Erstmal Danke
Ja die fünf Frauen sind verteilt auf der Liste 1 ,
dann kommen die 2mänlichen auf Liste 2 noch dazu.
Zusammen sind es dann 15 BR.
Langen diese 5 Frauen von der Liste 1 oder muß auch eine Frau von der Liste 2 dabei sein?
Erstellt am 20.02.2006 um 20:26 Uhr von Fayence
capo,
von "müssen" kann ja wohl überhaupt keine Rede sein. Die Wahl zum Betriebsrat ist ja nunmal keine Zwangsveranstaltung. Dementsprechend muss sich das Minderheitengeschlecht -in Eurem Fall Frauen- auch nicht zur Wahl stellen.
Lese Dir bitte den Link durch und frage dann noch mal konkret.
Oder gebe unter "Suchen" einmal "Minderheitengeschlecht" ein. Du wirst jede Menge Beiträge zu diesem Thema inkl. Rechenbeispiele finden.
Deine Frage kann so nicht beantwortet werden. Meine Meinung!
Gruß Fayence