Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Höhe der Belegschaft. Das regelt der § 9 des BetrVG. Jedoch spricht dieser Paragraph bis zur Grenze von 100 von "wahlberechtigten" Arbeitnehmern.
Ab 101 fehlt das Wort "wahlberechtigte" und in der weiteren Aufzählung kommt nur noch der Begriff "ab x Arbeitnehmer" vor. Welche Auswirkung hat dieser Wechsel in der Formulierung?