Erstellt am 17.02.2006 um 15:08 Uhr von pit47
Hallo Otto,
Schulungen von BRMtgl. muß nach § 40 BetrVG der Arbeitgeber tragen. Auch Nichtmitglieder einer Gewerkschaft haben Anspruch auf Schulungen, wenn sie in den BR gewählt worden sind.
Erstellt am 17.02.2006 um 20:36 Uhr von Mischu
Hallo Otto,
ein Problem tritt auf, wenn Du Rat in einer Rechtssache benötigst. Als Nicht-Gewerkschafts-Mitglied hast Du natürlich keinen Anspruch auf Rechtsberatung durch die Gewerkschaft.
Aber Du bist ja nicht allein im BR.
Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass es Gewerkschaften geben muss, habe aber meine eigenen Erfahrungen gemacht.
Nur um Rechtsschutz über die Gewerkschaft zu haben, ist die Mitgliedschaft zu teuer. Privat versichert geht es allemal günstiger.
MfG
Mischu
Erstellt am 20.02.2006 um 21:48 Uhr von Forum-Admin
Es wäre sehr nett wenn Sie als NickName nicht mehr "otto" verwenden würden, denn der Name otto ist bereits seit langem von einem sehr bekannten Forumsmitglied belegt.
Mein Vorschlag z.B. otto24 oder etwas ganz anderes verwenden.
Kann und will Sie nicht zwingen. Wir sind frei und haben keine Vorschriften. Aber es wäre sehr nett von Ihnen.
Viele Kolleginnen und Kollegen im Forum wären Ihnen sehr dankbar.
MfG
Forum-Admin
Erstellt am 20.02.2006 um 22:11 Uhr von Fayence
Ein Danke an den/die Forum-Admin! Die Doppelbelegung hat in der Tat schon zu Verwirrung geführt!
Hallo *tt*,
abgesehen von dem falsch zitierten § -es ist der §37 Abs. 6 und Abs.7- hat pit47 die Frage im Grunde richtig beantwortet.
Weiteres siehe hier:
http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php