Ich muß denn noch mal nachhaken : Sollte es eine 2. Liste geben und wir müssen somit eine Listenwahl durchführen, wäre dann ein Einzelkandidat überhaupt zulässig ? Wir benötigen einen Betriebsrat bestehend aus 7 Mitgliedern. Auf der 1. Liste haben sich 16 Kandidaten eingetragen. Wie wäre es dann mit der 2. Liste ? Müßten hier nicht wenigstens 7 Kandidaten eingetragen sein ?