Erstellt am 17.02.2006 um 09:10 Uhr von Norden
Dem muss der Wahlvorstand dann raten, seine eigene Liste aufzumachen. Meinetwegen auch als Einzelkandidat. Und wenn zwei Listen eingereicht sind, dann findet eine Listenwahl und keine Personenwahl statt.
Als Wahlvorstand sollte man übrigens keine eigene Liste sammeln. Kandidieren ist ja okay, aber nicht aktiv an der Liste mitwirken, führt eventuell zum Interessenkonflikt, schließlich musst Du ja über die Richtigkeit der Liste entscheiden. Und wenn jetzt wirklich einer kommt und kandidieren will, dann musst Du ihm wohl oder übel raten, eine eigene Liste aufzumachen.
Erstellt am 17.02.2006 um 13:27 Uhr von w-j-l
Genau .... Interessenskonflikt.
Wenn der Listenführer nicht im WV ist, bzw. die Liste noch nicht eingereicht ist, dann kann der Listenführer sie jederzeit noch neu machen, muss aber wohl oder übel nochmal alle Stützunterschriften einholen.
Aus diesem Grunde ist es auch immer besser, die Kandidatenunterschriften getrennt von der eigentlichen Liste einzusammeln.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 17.02.2006 um 16:58 Uhr von rainerzwo
@w-j-l
>Aus diesem Grunde ist es auch immer besser, die Kandidatenunterschriften getrennt von der eigentlichen Liste einzusammeln.
würde ich NIEMALS tun!. jede Person, die eine Liste unterstützt bestätigt mit der Unterschrift genau diese Gruppe von Leuten in dieser angegebenen Reihenfolge! Damit auch keiner, der unterschreibt, nachher Probleme bereiten kann in der Form, dass er sagt, dass zum Zeitpunkt seiner unterschrift die Liste anders war (= wer noch nicht drauf war), ist genau das Gegenteil zu empfehlen:
STÜTZUNTERSCHRIFTEN NIEMALS GETRENNT VON DER KANDIDATENLISTE SAMMELN!.
LÖSUNG kann nur sein, dass man nach Änderung die neue Kandidatenliste fotokopiert und die Unterstützer neu auf der Kopie dann (z.B. auf Rückseite, andere Seite des A3-Blattes oder so) sammelt. Der WV bekommt dann die Original-Liste mit den Original-Unterschriften der Kandidaten und die neuen Stützunterschriften mit der kopierten, aber ansonsten 100% identischen Kandidatenliste. So können Stützunterschriften auch auf mehreren Blättern parallel/getrennt gesammelt werden.
Erstellt am 17.02.2006 um 17:30 Uhr von symbi33
" Aus diesem Grunde ist es auch immer besser, die Kandidatenunterschriften getrennt von der eigentlichen Liste einzusammeln. Gruesse w-j-l"
Aua, aua ... NIE NACHMACHEN ! Das gibt Ärger !
Stell Dir mal vor, ihr habt zwei Listen ( A u B ) und einer (von A) ist politisch sozusagen zur "Gegenseitete" (B) gewechselt und die Leute unterschreiben in dem Glauben, sie würden A unterstzen und B bekommt dafür alle Stimmen ... Böses Faul ... Immer alles schön zusammen lassen, dann bekommt Euch auch keiner wegen Wahlverfäschung oder ähnlichem dran ...
Erstellt am 17.02.2006 um 17:56 Uhr von Fayence
Wer lesen kann ist im Vorteil.
w-j-l hat auch nichts von Stützunterschriften geschrieben, sondern auf die Erklärung der Kandidatur für eine Vorschlagsliste abgehoben. Und laut Wahlordnung §6 (3) ist die Erklärung der Kandidatur dem Wahlvorschlag BEIZUFÜGEN.
Würde diese Vorgehensweise häufiger praktiziert, wäre es ein wesentlich geringeres Problem, einen Wahlvorschlag neu aufzustellen, zu sortieren usw., da für diesen neuen Wahlvorschlag dann lediglich noch einmal die Stützunterschriften gesammelt werden müssen.
Die schriftliche Erklärung der Kandidatur ist auch nur für den Wahlvorstand bedeutsam, da diese zwingend für einen gültigen Wahlvorschlag vorliegen muss.
Im übrigen steht es einem Kandidaten einer Vorschlagsliste völlig frei, seine Stützunterschrift für einen anderen Wahlvorschlag zu leisten!!!
Ich kann hier weder Ärger noch Wahlverfälschung noch sonst irgend etwas erkennen.
Erstellt am 17.02.2006 um 18:01 Uhr von Kölner
"Iris", Euch ist sehr zu wünschen, dass Ihr mindestens eine weitere gültige Liste am Montag eingereicht bekommt.
Erstellt am 18.02.2006 um 23:59 Uhr von w-j-l
@ Fayence
Danke für Deine Unterstützung. Genau das war natürlich geschrieben und gemeint. Dieses Verfahren ist übrigens auch durch viele Mustersätze von Formularen zur Betriebsratswahl gestützt. In solchen Mustersätzen gibt es häufig die Erklärungen zur Kandidatur mit allen erforderlichen Angaben des (einzelnen) Kandidaten und dessen Unterschrift.
Der Listenführer braucht nur die Namen der Kandidaten (und ggf. noch deren Stellung im Betrieb) auf die Liste zu schreiben, und damit Stützunterschrifen zu sammeln.
Ein legales und völlig übliches Verfahren.
@ reinerzwo
Die Stützunterschriften müssen nicht zwangsläufig auf dem gleichen Blatt geleistet werden, auf dem auch die Kandidaten gelistet sind. Die (verschiedenen) Blätter müssen nur eine untrennbare Einheit bilden, und dazu reicht nach Rechtsprechung schon eine Heftklammer aus.
@ symbi33
"Politische" Problemchen sind eine Sache, die Wahlvorschriften eine andere, und die habe ich - glaube ich - richtig zitiert.
Gruesse
w-j-l