Frage zum aktiven Wahlrecht. Haben Árbeitnehmer in ALTZ (Freistellungsphase im Blockmodell) das aktive Wahlrecht? BetrGV Kommentar Däubler 9. Auflage §7, RN 11a = ja, ; bei Fitting steht zum gleichen Thema ein nein. Gibs es Urteile die sich auf den BR beziehen?

Wer kennt sich aus???