Erstellt am 17.02.2006 um 07:46 Uhr von pippa
Arbeitnehmer in der Freistellungsphase sind weder wählbar noch wahlberechtigt, so wurde es uns in der Wahlvorstandsschulung gesagt. Ein Urteil habe ich momentan nicht zur Hand
Erstellt am 17.02.2006 um 07:56 Uhr von Frank B.
Schau mal hier rein, vielleicht hilft´s:
http://lexetius.com/2002,2113
Erstellt am 17.02.2006 um 08:26 Uhr von Fayence
Hallo Leo,
weiter hilft Dir auch die RN 22 in unten stehendem Urteil; vor einiger Zeit freundlicherweise von Ramses II zur Verfügung gestellt.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2003-4&nr=9165&pos=19&anz=46