in unserer Filiale wurden vor einigen Monaten verschiedene Kollegen in ein anderes Tätigkeitsfeld versetzt. Diese Tätigkeit erfordert aber eine höhere Eingruppierung als bisher. Der AG hat aber in seinem Antrag zur Versetzung die Gehaltsklasse nicht erhöht. Wir haben als Betriebsrat der Versetzung zugestimmt, jedoch der Eingruppierung widersprochen. Mittlerweile führen die betroffenen MA ihre neue Tätigkeit aus, werden aber noch wie bisher lt. Tarif bezahlt. Was können wir tun?
Sind wir als BR noch in der Lage unser Mitbestimmungsrecht zu nutzen und die Eingruppierung auch notfalls per Einigungsstelle zu korrigieren oder muss nun jeder einzelne Arbeitnehmer selbst klagen?
Wenn wir Mitbestimmungsrecht haben, gibt es dann einen Zeitraum in dem wir dies erledigt haben müssen? Viele sprechen von 12 Monaten. Ist das richtig?
Vielen Dank für Eure Unterstützung