Unser AG droht mit der Verweigerung der Lohnfortzahlung falls ein AN, der einer Nebentätigkeit nachgeht,während dieser Nebentätigkeit einen Unfall erleidet oder krank wird . Besonderes Augenmerk soll hierbei auf gefährliche (nach Ermessen des AG) Nebentätigkeiten gelegt werden. Als Begründung wird angeführt, daß es gegenüber den AN die keiner Nebentätigkeit nachgehen ungerecht wäre, wenn die Betrieb für Kosten aufkommen soll, die in der Freizeit entstehen.
Viele Dank für eine Antwort
Stephan