Erstellt am 13.02.2006 um 22:10 Uhr von Kölner
Das Problem ist, dass die Kollegin zwar ihren Arbeitsplatz verliert aber keinen Nachteil im Sinne des § 99 BetrVG erleidet. Ich habe Ramses II damit zwar schon mal auf die Palme gebracht, aber es heisst immer noch richtig: "Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil."
Sie hat ja schließlich seit AV-Unterschrift gewusst, was sich abspielen wird, wenn ihr Vertrag ausläuft.
Diese Frage stellt sich auch nicht hinsichtlich befristet oder unbefristet.
Eine Ausnahme bestünde, wenn jemand unbefristet eingestellt würde und es noch befristete AV gäbe.
Erstellt am 13.02.2006 um 22:40 Uhr von Totkuchen
Dank dir!
...hab´s befürchtet ;-)