nach der Ausbildung erhielt eine Auszubildende einen Befristeten Vertrag, der ende April ausläuft, nun soll eine weitere Person eingestellt werden mit einem befristeten Vertrag für die Elternzeit einer Kollegin. Kann ich die Zustimmung verweigern mit dem Hinweis dass die erstgenannte Kollegin dadurch einen Nachteil nach §99 Abs.2 Punkt 3 Betriebsverfassungsgesetz erleiden würde (sie hat sich auf die Stelle beworben), oder gilt das nur bei unbefristeten Verträgen?

Ich bitte um Meinungen oder besser noch Wissen :))