Ich stand auf der Wahlvorschlagsliste für unsere Betriebsratswahlen. Diese sollte zur Sammlung der Stützunterschriften versendet werden. Ich gehe aber davon aus, dass die Unternehmensleistung die Liste kannte, da auch Niederlassungsleiter auf der Liste stehen. Plötzlich wurde mir zunäschst mündlich ohne Angabe von konkreten Gründen eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen (es gab vorher keine Abmahnung o.ä). Noch bevor mir die Kündigung schriftlich zugegangen war, bewirkten einige andere Wahlkandidaten, dass ich von der Liste entfernt werde, damit ich mir keinen Kündigungsschutz "erschleiche". Ist das rechtmäßig? Habe ich den besonderen Kündigungsschutz eines Betriebsratsmitgliedes trotzdem?