Erstellt am 10.02.2006 um 22:32 Uhr von sonja
Hallo Suse35,
soweit mir bekannt ist, gibt es im Gebäude keinen Anspruch auf Raucherzonen.
Am 2. Oktober 2002 ist die geänderte Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Damit wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz.
Hier findest Du weitere Informationen
http://www.buero.info/rauchfrei.php
Erstellt am 10.02.2006 um 22:51 Uhr von Akira
Hallo Suse35
Siehe Dir bitte auch einmal volgenden Link an
http://www.ra-kotz.de/rauchen2.htm
an.
Erstellt am 28.02.2006 um 16:24 Uhr von ice62
Hallo Suse35.
Ich kann mit Dir fühlen. Das Thema "Nichtrauchen" war auch unser erstes großes Thema als BR, uns gibt es erst seit Dez.03.
Wir haben 1 1/2 diskutiert, gestritten, ausprobiert bis wir eine BV erstellt haben mit denen der Großteil der Mitarbeiter leben kann. Bei dem Thema kann man als Betriebsrat nur verlieren, egal was dabei rauskommt. Ich habe mir mal die Internetseiten von www.ra-kotz.de angeschaut und die treffen doch ziemlich gut. Die große Aufgabe vom BR und der Geschäftsführung ist es eine Vereinbarung zu treffen die die größt möglichste Zustimmung in der Belegschaft findet.