Wir sind ein kleiner Betrieb mit 22 Mitarbeitern und wollen erstmalig im zweistufigen, vereinfachten Wahlverfahren einen BR gründen.
Da unser zukünftiger BR aus 3 Mitgliedern bestehen wird, dürfen wir laut §6 Wahlordnung nur eine Personenwahl und keine Listenwahl durchführen und jeder Kandidat braucht eigene Unterstützungsstimmen.
Ist das so richtig? (Ich habe hier im Forum schon andere Meinungen dazu gesehen, siehe 09.02.2006 - 11:19 von Andi)

Wir haben bisher 5 Kandidaten. Wenn jeder 3 Stützunterschriften braucht und nicht für einen anderen Kandidaten unterschreiben darf, bindet jeder Kandidat damit 4 Stimmen (seine eigene und drei andere exklusiv). Damit sind schon 20 von 22 Stimmen vergeben und es kann kein sechster Kandidat mehr kandidieren (für den gibt's nicht mehr genügend Stützunterschriften). Außerdem müssten wir ja vorher absprechen, wer wem welche Stützstimmen gibt, damit auch jeder der 5 Kandidaten genügend Stützstimmen bekommt (sieht ja irgendwie nach Kungelei aus!).
Ist das so richtig?
Ich habe auch hierzu schon andere Meinungen im Forum gesehen (Unterschriften für die ganze Liste reichen, siehe 08.02.2006 - 14:59 von babsie und 08.02.2006 - 14:14 von Jutta Schmidt). Gleichzeitig gibt's bei den Downloads ein Muster-Formular "011c: Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge", wonach jeder eigene Unterschriften benötigt.

Bin ziemlich verwirrt!!! Brauche Hilfe!!!

PS: Wir wollen deshalb mit 5 Kandidaten in die BR-Wahl gehen, damit wir auch genügend Ersatzmitglieder haben.