15 Betriebsräte sind bei uns zu wählen, eine Liste wurde schon abgegeben und durch den Wahlvorstand freigegeben. Eine zweite Liste vom jetztigem Betriebsratsvorsitzenden ist noch im Umlauf und muß bis 15.2 beim Wahlvorstand abgegeben werden damit es nicht zu einer Persönlichkeitswahl kommt. Nun meine Frage?
Die Geschäftsführung hat mehrmals einzelne Mitarbeiter aufgefordert sich auf die zweite Liste aufstellen zu lassen. Welches aber von den betroffenen Leuten bisher abgelehnt worden ist.
Ist dieses Verhalten von Seiten des Arbeitgeber rechtens?