Erstellt am 09.02.2006 um 14:02 Uhr von Kölner
Sehr zynisch gesagt und wenn nichts anderes im AV vereinbart wurde, bekommt diese Frage ein klares JA, das darf der AG!
Welche Aufwendungen ein AN für den Weg zur Arbeit auf sich nehmen können muss zeigen einige einschlägige Urteile, die sogar eine 4-6 stündige Fahrzeit noch für angemessen halten.
Vielleicht aber doch eine Frage an Dich, "wahrheit": Haben diese Kollegen vielleicht gemäß TzBfG einen KAPOVAZ- Arbeitsvertrag?
Erstellt am 09.02.2006 um 14:06 Uhr von wahrheit
einen was ? KAPOVAZ ?
....würde dies in der konsequenz also bedeuten der Ag kann 4 mal für 1 Stunde und 1 für 3 Stunden einteilen und wäre immer sauber ?
Kriterien wie Beschäftigung in Elternzeit kommen nicht zur Geltung ?
Erstellt am 09.02.2006 um 14:12 Uhr von Kölner
Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (kurz: KAPOVAZ).
Darunter versteht man gemäß der gesetzlichen Definition in § 12 Abs. 1 TzBfG ein Arbeitsverhältnis, in welchem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat.
Wie gesagt, es kommt auf den AV an.