Erstellt am 08.02.2006 um 17:21 Uhr von Norden
Entscheidend für das Wahlausschreiben/die Wählerliste ist der aktuelle Stand. Also würde ich ihn mit raufnehmen. Ob er dann Wählen darf, ist hier nicht entscheidend. Die Wählerliste ist ja bis zum Wahltag aktuell zu halten; diese Änderungen haben dann aber keine Auswirkungen auf BR-Sitze und Minderheitengeschlecht.