Sind Mitarbeiter, die sich in der Altersteilzeit (Blockmodell) in der Freistellungsphase befinden (Sie gelten auch während dieser Zeit als versicherungspflichtige Beschäftigte (§ 7 Absatz 1 a SGB IV)) noch stimmberechtigt für die Betriebsratwahlen?

Unabhängig davon, das sie in dieser Phase nicht mehr in eine betriebliche Interessenvertretung gewählt werden können!

Wenn ja, wo ist das geregelt?