Erstellt am 08.02.2006 um 10:48 Uhr von Frank B.
Also nochmal, laut eines Urteils vom BAG ("FITTING"§8 Rn 17BetrVG) zur ATZ in der Ruhephase, verliert der BR- Vors. sein Wahlrecht mit Eintritt in die Ruhephase und ist somit nicht mehr im Betriebsrat!
Demzufolge ist er aus dem Betriebsrat ausgeschieden und was dann zu tun ist steht in der Kommentierung zum §26 BetrVG.