Hallo,
unser Unternehmen wurde 09/2001 neu gegründet. Im §14TzBfG Abs. 2a steht nun was zu 4 jahren ab Unternehmensgründung für die Dauer von 4 Jahren.... Wir sind uns nicht einig wie das genau gemeint ist. Jemand der ab 1.1.05 einen befristeten Vertrag bekommen hat, bis 30.09.06 kann lt. diesem Paragraphen bis 1.1.2009 ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes beliebig of befristet verlängert werden obwohl die 4 Jahre nach Unternehmensgründung bereits 09/2005 vorbei waren. Stimmt das?