hallo liebe kolleginnen u. kollegen!
habe eine dringende frage zur einspruchsfrist der wählerliste
im vereinfachten wahlverfahren (einstufig). im wahlausschreiben ist eine frist von 3 tagen seit erlass des wahlausschreibens genannt. in der wahlordnung dagegen eine frist von 2 wochen nach erlass ! jetzt bin ich total verunsichert! bitte dringend um hilfe!!! vielen dank im voraus