Erstellt am 07.02.2006 um 09:39 Uhr von Kleine Hexe
2 Vorschläge:
1. komplett alphabetisch
2. zuerst die Namen der BR-Bewerber die bisher im BR waren und dann alphabetisch.
Meine Erfahrung: Die Reihenfolge auf der Vorschlagsliste hatte keinen Einfluß auf das Wahlergebnis.
Erstellt am 07.02.2006 um 10:04 Uhr von Fayence
Hallo Mike,
der §20 Abs. 2 der Wahlordnung (Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste) besagt:
Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind.
Für das vereinfachte Wahlverfahren gilt, dass die Kandidten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden müssen (§34 WO)
Erstellt am 07.02.2006 um 10:11 Uhr von Frank B.
Mich wundert nur das hier immer von Manipulation die Rede ist. :-(
Wenn eine Personenwahl stattfindet kann man doch seine Kandidaten wählen, was will man da manipulieren?
Erstellt am 07.02.2006 um 10:18 Uhr von Fayence
Kann ich Dir nur beipflichten, der selbe Gedanke ging mir auch durch den Kopf!
Aber wenn man in diesem Forum zum Teil liest, mit welcher Unkenntnis speziell Wahlvorstände den Ablauf gestalten, drängt sich auch mir dieser Gedanke so manches Mal auf. Leider!
Erstellt am 07.02.2006 um 15:01 Uhr von Boxy
Nun ja,
es ist fast wie beim Essen, das Auge läßt sich beeinflussen und somit auch die Stimmabgabe. Viele Wähler gehen von oben nach unten. Wer weiter oben steht hat dadurch manchen Vorteil. Manche Menschen sehen oder denken anhand der Position auf der Liste ihre Stimme zu vergeben.
Manche WV können somit die Wahl indirekt beeinflussen, indem die entsprechenden Personen weiter oben stehen.
Denn nicht alle Mitarbeiter kennen alle ...