Bei uns ist vor einiger Zeit aus unserem Betrieb heraus ein neuer Betrieb gegründet worden. Zu diesem neuen Betrieb wechselten 2 Mitarbeiter von uns. Der Betrieb ist eine eigenständige GmbH die Geschäftsführung hat unser Geschäftsführer und die GmbH ist eine 100% tochter von unserm Betrieb. Ausser den dreien ist dort niemand beschäftigt. Alle Personen sind bei uns im Firmengebäude verblieben. Nun die Fragen: Wir haben diese 2 Mitarbeiter bei uns mit auf die Wählerliste gesetzt, ist dieses zulässig oder nicht? Wenn nicht, können wir diese Mitarbeiter noch von der Liste nehemen? Und als letztes kann die Wahl evt. deshalb angefochten werden? Ich hoffe Ihr könnt mir und meinen Kollegen weiterhelfen.