Erstellt am 06.02.2006 um 22:05 Uhr von otto
Guten Abend Romi,
der BR kann jederzeit einzelne Mitglieder aus einem Ausschuss abberufen. Rechtsgrundlage bei Betriebsausschuss: § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 BetrVG; bei den anderen Ausschüssen: § 28 Abs. 1 Satz 2 im Verbindung mit § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 BetrVG.
Gruß otto
Erstellt am 06.02.2006 um 23:47 Uhr von Ramses II
Romi37,
ein paar Dinge verstehe ich nicht:
Warum haben Dich Deine BR-Kollegen erst in die Ausschüsse gewählt um Dich wenige Tage später wieder rauszuwählen? Da muss doch etwas vorgefallen sein...
Warum sind Dir als so erfhrenem BR Mitglied die Regeln zur Besetzung von Ausschüssen nicht bekannt?
Erstellt am 08.02.2006 um 21:11 Uhr von Romi37
Hallo nur zur Klarstellung. Es ist bei mir nichts vorgefallen. Wair haben nur viele neue Leute in den BR bekommen und viele wuß´ten leider nicht warum es geht.
Warum sie mich in die Ausschüsse gewählt haben versteh ich auch nicht. Hatte bei jeden Ausschuss immer die Stimmenhöchstzahl.
Bin im Arbeitszeit stellv. Vorsitzender, Sozialausschus auch. Dann bin ich Sprecher an der Analytik, Dann bin ich für das BVW zuständig. Dann muss ich bis 2007 den ERA einführen. Außerdem bin ich noch im BA. Und noch im Entgeldausschuß
Erstellt am 22.03.2006 um 12:58 Uhr von Didi
Hallo Romi, ein Tip von mir: Lass doch auch mal andere was machen. Vieleicht machen sie es sogar besser. Und wenn nicht, kann mann sich ja wieder ins Spiel bringen.