Erstellt am 03.02.2006 um 14:21 Uhr von Sonja
Auch AN mit einem befristeten Vertrag können an der BR Wahl teilnehmen und sich als Kandidaten aufstellen lassen.
Wird der AN in den BR gewählt, muss der befristete Vertrag # nicht # in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden. Der Vertrag endet wie vereinbart. Der AN scheidet am Ende seines befristeten Vertrages aus dem Betriebsrat aus und ein Ersatzmitglied rückt nach.