Erstellt am 03.02.2006 um 09:53 Uhr von viktor
Ich hätte den Kollegen niemals geraten zu unterschreiben. Der Arbeitgeber hätte den Weg der Änderungskündigung gehen müssen - das wollte er vermeiden.
Bei einer Änderungskündigung ist der BR nach §§ 99 und 102 BetrVG zu beteiligen und hat die dort beschriebenen Möglichkeiten. Spricht der AG die Änderungskündigung aus, hat der Kollege die Möglichkeit diese unter Vorbehalt anzunehmen und die soziale Rechtfertigung vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.
So habt ihr bestenfalls die Möglichkeit, die fehlende Beteiligung bei der neuen Eingruppierung zu reklamieren und ggf. wegen Nachteile für den Beschäftigten abzulehnen - der aber selbst zugestimmt hat, wenn er den Vertrag unterschrieben hat.
Erstellt am 03.02.2006 um 10:09 Uhr von Lisa
Die Gewerkschaft hatte leider dem AN nicht abgeraten, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. War wohl ein großer Fehler. Der neue AV ist bis jetzt noch nicht unterschrieben. Wenn der AN aber eine Unterschrift ablehnt, "darf" er bestimmt nach Hause gehen. Sollte der Kollege den AV evtl. "unter Vorbehalt" unterschreiben und danach einen Gewerkschaftsanwalt aufsuchen? Die Gewerkschaftz hatte leise angedeutet, dass der AG in dem jetzigen tariflosen Zustand die Neueunstellungen bezahlen kann, wie er will. Stimmt das?
Wenn der AG nach Beschlußfassung vor Gericht die Eingruppierung reklamiert, bleibt das Arbeitsverhältnis trotzdem bestehen? Oder wäre der Gang zum Arbeitsgericht zwecklos, weil der AG sagen kann, er kann schließlich nach Gutdünken bezahlen, weil er keinen Bezug mehr auf den gekündigten Tarifvertrag nehmen kann?
Gruß Lisa
Erstellt am 03.02.2006 um 10:13 Uhr von viktor
Der Kollege sollte einen Fachanwalt aufsuchen und um Rat fragen. Ich sehe das so: Wenn der AG bereits eine neue Stelle angeboten hat, kann er nicht mehr einfach kündigen; er muß den Weg der Änderungskündigung gehen, da er ja nicht leugnen kann, dass die Stelle weiter da ist.
Alle anderen Schritte bleiben aus meiner Sicht erfolglos.
Erstellt am 03.02.2006 um 12:36 Uhr von einfachIch
" Der AN hat 2 Tage ohne Arbeitsvertrag schon weitergearbeitet " *freu*
die rettung des arbeitnehmers !
nix mehr aber auch gar nix unterschreiben und zum fachanwalt !
Erstellt am 03.02.2006 um 13:35 Uhr von Lisa
Hallo einfachIch! Du machst mir Hoffnung! Unsere Buchhaltung will aber HEUTE NOCH den unterschriebenen Arbeitsvertrag. Der AG hat den Vertrag auf den 01.02. zurückdatiert, aber der Kollege hat diesen Vertrag erst heute zur Unterschrift bekommen. Meinst Du, der AG kann sagen: "Wenn der Arbeitsvertrag von Ihnen heute nicht unterschrieben wird, brauchen Sie garnicht wiederkommen!"? Danke schon mal.
Erstellt am 03.02.2006 um 13:48 Uhr von viktor
Nein, das kann dere Arbeitgeber nicht tun.
Ist ein Vertrag ausgelaufen (war er denn befristet??) und wird der AN wenn auch nur einen Tag mit Wissen des AG weiterbeschäftigt, ist ein unbefristetes Arbeitrsverhältnis zu Stande gekommen. Eine Kündigung wäre nur über den üblichen Weg denkbar, der aber - so wie Du den Fall schilderst - nicht in Frage kommt. Trotzdem Fachanwalt aufsuchen. Der Termindruck der Arbeitgeberseite wird nur verursacht, um den Kollegen keine Fachberatung zu ermöglichen und schließlich dadurch einen Vorteil zu erlangen.
Nur Mut!
Erstellt am 03.02.2006 um 16:31 Uhr von Lisa
Lieber Voktor, Liebe(r) einfachIch! Der bisherige Arbeitsvertrag war unbefristet - der Kollege ist seit über 10 Jahren (!) beschäftigt.
So, und nun möchte ich Euch beiden für die schnelle Antwort danken. Ihr habt mir Mut gemacht, so dass ich sofort nochmal eine Gewerkschaftsanwältin konsultiert habe. Diese sagte, dass der Kollege um Gottes Willen nix unterschreiben soll. Der Arbeitgeber hat ihn ja nicht daran gehindert, zu arbeiten
Danke danke, das war knapp!
Ich werde heute Abend zwei Kerzen für Euch beiede anzünden.