Erstellt am 02.02.2006 um 13:18 Uhr von Frank B.
Was sind "Obmänner", Beschäftigte die der Arbeitgeber ernennt?
Was soll das? Die haben keine rechtliche Legitimation, also kann der Arbeitgeber machen was er will!!!
Erstellt am 02.02.2006 um 22:50 Uhr von otto
Wenn sich in einer Belegschaft nicht ausreichend Kandidaten/innen für eine BR-Wahl finden, hat diese Belegschaft wahrscheinlich auch "Obmänner" ohne jeden rechtlichen Hintergrund verdient.
Erstellt am 02.02.2006 um 23:15 Uhr von Ramses II
D. v. D.,
"Betriebsobleute" war früher die Bezeichnung für "einköpfige" Betriebsräte, diese Bezeichnung findet sich mittlerweile im BetrVG nicht mehr.
Wenn es keine Kandidaten für eine BR-Wahl gibt, dann gibt es keine Wahl.
Gibt es hingegen "nur" zu wenig Kandidaten, dann kann ein kleinerer BR gewählt werden.