Durch Einspruch gegen die Wählerliste (3 ltd. Angestellte werden von dieser gestrichen) ist unsere MA-Zahl von 52 auf 49 gefallen. Bis jetzt hab ich (Wahlvorstand) mit dem normalen Wahlverfahren gearbeitet (Fristen etc.).

Frage: Muss ich jetzt mit dem vereinfachten Wahlverfahren weitermachen, d.h. auch im Zuge einer Betriebsversammlung wählen lassen, Termine ändern etc. - oder kann ich weitermachen wie bisher. Ich korrigiere die Wählerliste und ändere nur die Anzahl der zu wählenden BR-Mitglieder?