Erstellt am 02.02.2006 um 10:34 Uhr von Die 5
Zur Frage,
wer weiß, bitt' schön, ob bei einem BR-Mitglied, das von auswärts zur Sitzung fährt, auch die Fahrtzeit angerechnet wird?
Antwort:
JA! Laut BetrVG § 37 Abs. 2 RN 41 + 62
Lieber Grüße
Erstellt am 02.02.2006 um 13:35 Uhr von Wally
Hallo ,
1. Aufgewendete Zeit + anfallende Kosten zu Dienstbesprechungen wird nicht angerecnet , auch zum normalen täglichen Stationsdienst wird dies ja nicht angerechnet .
Bei Stationsbesprechungen wird nur die tatsächliche Anwesenheit angerechnet .
2. Die Fahrt zum BR wird folgendermaßen berechnet :
Fahrtzeit von zuhause zum BR --- MINUS --- Fahrtzeit von zuhause zur Arbeit !
Also alles was über der Fahrzeit von zuhause zur Arbeit liegt , wird als BR - Zeit berechnet .
Da die Fahrtzeit zum normalen Dienst ja auch nicht berechnet wird , wäre es eine Ungleichbehandlung gegenüber Nicht-BR Mitgliedern .
Ich z.B. habe einen Weg von 3 Min . zur Arbeit , x 2 = 6 Min. . Zum BR brauche ich aber mit dem Zug + zu Fuß 45 Min. , x 2 = 90 Min. .
Anrechenbare Fahrtzeit zum BR : 90 - 6 = 84 Min. !!
Natürlich kommen die BR Mitglieder dabei unterschiedlich gut weg , aber das liegt ausschließlich am Wohnort .
Bei uns werden die Zeitangaben regelmäßig vom Arbeitg. kontrolliert , andere Berechnungen könnten als Betrug gesehen werden und was das bedeutet kann sich jeder ausmalen -- auch als BR hat man da dann keinen Schutz mehr .