Erstellt am 01.02.2006 um 17:42 Uhr von Z.Ickig
Nein, der besondere Kündigungsschutz greift deswegen nicht, weil ja keine Kündigung ausgesprochen wird. Wenn das vorher festgelegte Ende der Vertragslaufzeit erreicht ist, dann endet der Vertrag, und zwar auch dann, wenn es sich um ein BR-Mitglied handelt.
Schade :-(