Gemäß WO muss in dem Wahlausschreiben der Hinweis über das Minderheitengeschlecht erfolgen. Was schreiben wir in dem Wahlausschreiben, wenn in einem Betrieb 257 Männer und nur 14 Frauen wählbar sind? Nach der d´Hondtsche Regel steht den Frauen kein Sitz zu. Hat jemand einen Hinweis oder eine Idee?