Hallo,
bei uns im Unternehmen führen an jedem Wochenende (Sa, So) Mitarbeiter (Meister, Vorarbeiter, Angestellte) einen sog. Leitungsdienst durch. Es erfolgt dabei eine Betriebsbegehung mit Prüfung auf Ordnung und Sicherheit im gesamten Betriebsgelände. Dieser Leitungsdienst wird nicht vergütet und kann zeitlich auch nicht abgesetzt werden. Er steht auch in keiner Stellenbeschreibung.
Als jetzt ein betroffener Mitarbeiter äußerte, dass er das ohne Vergütung/Zeitausgleich nicht durchführt, wurde vom Personalchef geäußert, er müsse dies durchführen.
Was kann der BR hier tun?
Vielen Dank im voraus,
Steffen