Im Wahlausschreiben heißt es: In unserem Betrieb sind xx Frauen und xx Männer als Arbeitnehmer beschäftigt. Leitende Mitarbeiter wurden nicht berücksichtigt.

Müssen bei xx nur die wahlberechtigten Arbeitnehmer angegeben werden, aus denen sich die Anzahl der Betriebsratssitze ergibt? Oder ist die Gesamtbelegschaft gefordert, nach der das Minderheitengeschlecht ausgerechnet wird?