Erstellt am 27.01.2006 um 12:13 Uhr von Frank B.
Dies legt der WV fest, er beschließt für welche Personen oder Betriebsteile die Briefwahl vorgenommen wird.
Auf eine Besprechungsrunde würde ich nicht warten, was ist wenn jemand krank oder anderweitig verhindert ist?
Erstellt am 27.01.2006 um 19:24 Uhr von Fayence
Hallo Steff,
wahlberechtigten MA ist das Wahlausschreiben dann unaufgefordert durch den WV zuzustellen, wenn bekannt ist, dass sie zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb anwesend sein werden.
2 Tage Zeit für die Stimmabgabe ist auf alle Fälle nicht ausreichend, da die Stimmabgabefrist eingehalten werden muss. Dieser Termin muss bzgl. schriftl. Stimmabgaben ebenfalls im Wahlausschreiben benannt werden. Der Briefwähler ist für den zeitgerechten Eingang selbst verantwortlich. Weiteres § 24 und folgende WO - Schriftliche Stimmabgabe.