Hallo alle miteinander,

bei uns stehen Betriebsratswahlen an.

Hier nun die Frage:

Ist es bei beantragtem vereinfachten Wahlverfahren unnötig eine Liste abzugeben, da man davon ausgehen kann, daß aufgrund des Antrags eine Personenwahl durchgeführt wird?

Oder muß man weiterhin fürchten, daß, obwohl der größte Teil der Belegschaft per Personenwahl über sein zukünftiges Schicksal abstimmen möchte, jemand hergehen kann und zwei Minuten vor Abgabeschluß 'ne Liste abgibt, die dann aus der geplanten Personenwahl eine Listenwahl macht?

Falls dies so ist, wer verabschiedet dertige Gesetze?

Der einzige Moment wo die Belegschaft die Chance hat zu wählen und dann so ein Instrument alles beim alten zu halten, unglaublich.