Erstellt am 27.01.2006 um 09:12 Uhr von Kölner
Hallo zwecklos.
Da müsstet ihr Euch zunächst mit Eurer Unternehmensstruktur beschäftigen: Wer beherrscht wen und wie hängt ihr zusammen.
Aber grundsätzlich gilt: Die Unternehmensform ist sekundär. Ein e.V. kann eine gGmbH haben oder mehrere und noch eine Stiftung und eine GmbH&Co OHG.
Erstellt am 28.01.2006 um 01:26 Uhr von otto
Guten Abend zwecklos,
die Rechtsform eines Betriebsrats ist für die Bildung eines BR/ mehrer BR völlig unerheblich. Einen GBR kann man nur dann bilden, wenn z.B. eine GmbH, eine e.V., eine AG mehrere - rechtlich unselbständige - Betriebsstätten hat.
Hat bei Ihnen jede Betriebsstätte einen eigenen Rechtsträger - GmbH, AG usw. - und gibt es eine Holding, die die mehrheitlichen Geschäftsanteile der jeweiligen örtlichen Betriebe hält, haben Sie eine Konzernstruktur. Das bedeutet: Örtliche BR und die Bildung eines Konzernbetriebsrats - ohne GBR.
Ich hatte ein ähnliches Problem. Herr Britting (08157/4000) von der W.A.F. hat mir Betriebsratsgeber vorbeigeschickt, der unseren BR kostenlos beraten hat.
Gruß otto