Hallo an alle,
habe folgende Frage.
Bei uns steht eine Listenwahl an.
Es müssen voraussichtlich 9 BR-Mitglieder gewählt werden, evtl. 11 .

Nach §6 Abs.2 Wahlordnung BetrVG soll jede Vorschlagsliste doppelt so viele Bewerberinnen/Bewerber aufweisen, wie BR-Mitglieder zu wählen sind.

Ist dieses "soll" ein "muß" ??
Kann ich auch eine Liste mit weniger Bewerbern einreichen ???
Vielen Dank im voraus.
Mischu