Erstellt am 24.01.2006 um 22:37 Uhr von Betriebsrat
Hi Kai
Theoretisch könnt ihr dass erst einmal Ablehnen siehe § 87 BetrVG. Dazu könntet Ihr Euch dann dem AG über Außern, welche Möglichkeiten IHr seht. Die Kollegen sollten aber schon dazu geeignet sein die Arbeiten in den anderen Abt. durchführen zu können.
Will er nicht , dann Einigungsstelle. Ist natürlich nicht einfach. Wird Euch aber stärken gegenüber dem AG. Oder einen Exterenen BErater anfordern, der Euch bestätigen kann was der AG so sogt nachdem er alles geprüft hat.
mfg