Hallo Leute, wir wählen erstmals einen Betriebsrat. Haben eine aussichtsreiche und beliebte Kandidatin, die jedoch einen Kettenvertrag
( bestehend aus 2 Verträgen a 1 1/2 Jahre ) hat. Ihr Arbeitsverhältniss endet zum 31.03.06 - sie wäre dann 3 Jahre im Haus. Die Verträge sind nicht mit einem ausdrücklichen Befristungsgrund behaftet. Wie groß sind ihre Chancen bei Entlassung die Kündigungsschutzklage ( wegen bereits bestehenden unbefristeten Vertrag ) zu gewinnen um das Betriebsratsamt auszuüben ?
zu gewinnen und das Betriebsratsamt auszuüben