Erstellt am 24.01.2006 um 08:34 Uhr von Cleo
Hallo Marion,
den genauen Abgabetermin der Vorschlagslisten könnt ihr der Wahlausschreibung eures derzeitigen BR´s entnehmen. Nach Erlass des Wahlausschreibens sind dies 2 Wochen.
Was die Stützunterschriften betrifft so sind diese auch in dem Wahlausschreiben bekannt zu geben. Es sind jedoch immer 5 % der gesamten Mitarbeiter. Genaueres kannst Du § 14 Abs. 4 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) entnehmen.
Viel Glück
Erstellt am 24.01.2006 um 08:43 Uhr von Marion
Hallo Cleo,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde mich gleich heute beim derzeitigen BR "durchfragen".
Servus Marion
Erstellt am 24.01.2006 um 09:21 Uhr von pippa
Du mußt den Wahlvorstand fragen, der hat das Wahlausschreiben erlassen, nicht der BR
Gruß, Pippa
Erstellt am 24.01.2006 um 10:07 Uhr von NoLi
Hallo Marion,
schau Dir das Wahlausschreiben (sofern schon ausgehängt) an. Im Wahlausschreiben > müssen < alle relevanten Informationen und Daten, z.B. auch das Datum des letzten Tages der Listen-Einreichungsfrist, genannt werden. Sollte noch kein Wahlausschreiben ausgehängt sein, hast Du mindestens 2 Wochen Zeit deine Liste zu erstellen und einzureichen.
Pass aber auf, auch für die Form einer Liste gibt es Vorschriften. Frag am besten hierzu den Wahlvorstand.
Zu Stützunterschriften: wie oben schon gesagt 5% der Wahlberechtigten maximal notwendig (in grossen Betrieben über 1000 WB) sind aber 50.
Gruss
NoLi
Erstellt am 26.01.2006 um 10:14 Uhr von Marion
Zuerst möchte ich mich bei euch allen bedanken für eure schnellen Antwort und eure Ratschläge.
Ganz mutig haben wir jetzt versucht eine 3. Liste zu starten, aber wir sind nur 3 Leute. Bei Liste 1 stehen 20 und Liste 26 Kandidaten oben. Unser neuer BR besteht aus 13 Leuten. Der Wahlkampf hat bei uns schon begonnen, sprich man rennt rum und holt Stützunterschriften. Haben wir überhaupt noch eine Chance? Ich bin schon ein wenig entmutigt.
Servus
Marion
Erstellt am 26.01.2006 um 10:41 Uhr von NoLi
Hallo Marion,
ich kenne zwar eure Fristen nicht, aber ihr habt sicher eine Chance. Lass dich nicht entmutigen, nur wer kämpft kann gewinnen.
toitoitoi und viel Glück wünscht euch NoLi
Erstellt am 26.01.2006 um 10:43 Uhr von pippa
Ich seh's genauso wie NoLi, die Entscheidung fällt bei der Wahl. Es ist nicht wichtig, wieviele Kandidaten auf der Liste stehen - die richtigen müssen es sein.
Erstellt am 27.01.2006 um 08:57 Uhr von Marion
Freudige Mitteilung. Wir haben unsere 50 Stützunterschriften. Viel Zuspruch macht Mut.
Jetzt will noch nachträglich jemand auf unsere Liste. Geht das noch? Die Liste ist noch nicht beim Wahlvorstand eingereicht.
Nochmals Danke für eure Unterstützung.
Servus Marion
Erstellt am 27.01.2006 um 11:30 Uhr von NoLi
Hallo Marion,
bitte niemanden mehr der Liste hinzufügen!
Die Stützunterschriften gelten ausschliesslich für die ursprüngliche Liste. Verändert Ihr diese werden alle Stützunterschriften und damit die Liste ungültig.
Dies ist die ausdrückliche Vorschrift des BetrVG.
Wir haben die Diskussion hier in diesem Forum schon mal gehabt nach dem Motto "wer merkt denn das" und "wo kein Kläger da kein Richter". ich geb ja auch zu, dass die Wahrscheinlichkeit, dass das jemand beanstandet relativ gering ist. Aber wenn es jemand tut und so gering die Wahrscheinlichkeit ist, es ist immerhin möglich, dann ist Eure Liste definitiv ungültig und wird zur Wahl nicht zugelassen. Auch eine Wahlanfechtung wäre denkbar.
Also mein Rat, lasst die Liste so wie sie ist.
Oder aber ändert die Liste, geht zurück auf los,zieht keine 4000 Mark ein und sammelt die Stützunterschriften neu.
Gruss aus der zur Zeit sonnigen Noris
NoLi