Erstellt am 24.01.2006 um 08:48 Uhr von viktor
Man kann doch z.B. regeln, dass derartige Getränke nicht am unmittelbaren Arbeitsplatz mitgeführt werden dürfen sondern nur in einem Pausenbereich zu sich genommen werden dürfen - der dann allerdings jederzeit zugänglich sein sollte.
Erstellt am 24.01.2006 um 23:56 Uhr von Akira
Hallo das kann nicht nur an der leeren Dose im Metalschrott gelegen haben.
warum hinterfragt den niemand beim AG warum und weshalb.
das was viktor schreibt sollte auch mit ein bezogen werden . Wenn es aus arbeitsschutz technichen Gründen ist .dann muss der AG auch dem entsprechend UNTERWEISEN. dazu ist er verpflichtet.
Also löchert den Vorarbeiter, Meister, Chef euren Sicherheitbeauftragten, FASi und was es das sonst noch gibt bei Euch. Du schreibst beabsichtigt in Zukunft keine mehr zuzulassen.
Lasst euch von euren AG genau sagen warum, er muss die genauen Gründe nennen.