Erstellt am 23.01.2006 um 16:05 Uhr von Cleo
Hallo Simone,
solange die Vorschlagsliste noch nicht beim Wahlvorstand abgeben wurde, können noch beliebig viele Kandidaten hinzugefügt werden.
Nach Einreichung der Vorschlagsliste beim Wahlvorstand ist dies nicht mehr möglich. Sollte sich noch ein weiterer Kandidat aufstellen lassen wollen, muss er wohl oder übel eine neue Vorschlagsliste mit den erforderlichen Stützunterschriften eröffnen.
Erstellt am 23.01.2006 um 16:46 Uhr von Rattle
hallo, cleo
das ist nicht richtig, die stützunterschriften gelten den kanditaten die auf der vorschlagsliste stehen und nicht denen die noch dazu kommen!
es sollten erst stützunterschriften gesammelt werden wenn feststeht wer kandidieren möchte.
ist glaube ich alles in der wahlordnung geregelt.
mfg
Erstellt am 23.01.2006 um 17:12 Uhr von NoLi
Hallo Simone,
nach Einreichung geht wie Cleo schon sagte gar nichts mehr.
davor ist rein formell gesehen die Liste in deinem geschilderten Fall auch ungültig, da die Stützunterschriften nur für die am Anfang auf der Liste befindlichen Kandidaten gelten.
Fitting sagt eindeutig (§14 Randnummer 54 21.Ausgabe Seite 296) : "Der Wahlvorschlag ist ein Vorschlag aller die ihn unterzeichnet haben. Eine ohne Einverständnis der Unterzeichner vorgenommene Änderung des Wahlvorschlags macht diesen ungültig." Da ein Einverständnis auch wieder schriftlich eingeholt werden müsste kann man auch gleich eine neue Liste machen.
Es ist also schon ein Risiko einfach noch jemanden hinzuzufügen. Sollte einer der Unterzeichner im nachhinein die Wahl anfechten, könnte diese für unwirksam erklärt werden.
Gruss NoLi
Erstellt am 23.01.2006 um 19:05 Uhr von Ingrid E.
Hallo Simone,
da das Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge wahrscheinlich noch nicht erreicht ist, müsst ihr eine neue Liste machen und die alte für ungültig erklären lassen. Im anderen Fall muss der Nachzügler eine eigene Liste machen und damit habt ihr dann keine Personenwahl mehr.
Gruß
Ingrid E.
Erstellt am 24.01.2006 um 07:19 Uhr von Frank B.
Also ich sehe es wie NoLi, der Wahlvorschlag ist ungültig!!!
Denn, die Liste ist deutlich kenntlich zu machen, dass sie vollständig ist, das heißt, unter die Namen wird ein dicker fetter Strich gezogen!
Erst dann sind die Stützunterschriften einzuholen!
Ganz einfach, wenn ich die Vorschläge öffentlich ausgehangen sehe, was der WV ja machen muss, und dort steht auf einmal jemand drauf den ich nicht unterstütze, lege ich Widerspruch beim WV ein!
Damit ist die Wahl gelaufen!!!
Viel Spass!
Erstellt am 24.01.2006 um 09:02 Uhr von simone
Danke erstmal für die vielen Antworten, ich muß aber nochmal nachfragen: Der Wahlvorstand aber doch nicht überprüfen, ob der Listenführer das korrekt gemacht hat, d.h. daß nicht nach den Stützunterschriften noch ein Kandidat hinzugefügt wurde?
Erstellt am 24.01.2006 um 09:37 Uhr von Fayence
Hallo simone,
der WV hat zu prüfen, ob die genügende Anzahl Stützunterschriften vorliegt.
Es besteht nicht die Verpflichtung, bei jedem Unterschreiber nachzufragen, ob er seine Unterschrift in Kenntnis aller Kandidaten geleistet hat. Also, geht die grösste Gefahr - gemäss Frank B.- vom Unterschreiber aus.
Erstellt am 24.01.2006 um 09:56 Uhr von simone
Ich hoffe, Ihr haltet mich nicht für völlig bescheuert, aber ich möchte gern auf Nummer sicher gehen: Wie kann der "Unterschreiber" später nachweisen, daß noch jemand hinzugefügt wurde, nachdem er unterschrieben hat (das mit dem dicken Strich drunter von Frank war mir z.B. auch nicht bekannt)?
Erstellt am 24.01.2006 um 10:27 Uhr von NoLi
Hallo Simone,
er kann zunächst mal einfach nur durch seine Aussage eine Wahlanfechtung in die Wege leiten. Eine Wahlanfechtung muss vor das Arbeitsgericht gebracht werden. Dieses wird dann im Wege einer Beweiserhebung prüfen ob die Anfechtung stichhaltig ist. Dazu werden Zeugen gehört usw. Und Du weisst ja, vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand.
Ich will nicht sagen, dass das Risiko der von Dir geschilderten Vorgehensweise sehr hoch ist, aber, da die gesetzlichen Vorgaben wie schon geschildert eindeutig sind ist das Risiko einer erfolgreichen Anfechtung auch nicht von der Hand zu weisen.
Zumindest wird ein solches Verfahren recht lange dauern und während dieser Zeit hast du dann nur sozusagen einen Betriebsrat "auf Abruf" mit nur eingeschränktem "Standing" gegenüber dem Arbeitgeber.
Ich glaube letzendlich ist das eine Gewissensfrage für Dich selbst ob Du eine solche Liste einreichen willst, bei deren Entscheidung Dir keiner von uns wirklich helfen kann.
Gruss NoLi
Erstellt am 24.01.2006 um 10:43 Uhr von simone
Hallo NoLi,
erstmal vielen Dank für Deine Hilfe! Zur Erklärung: ich habe nicht vor, eine solche Liste einzureichen, sondern ich bin neu in den Wahlvorstand nachgerückt. Ich bin deshalb so vorsichtig, weil es bei uns im Betrieb ein paar Quertreiber gibt, die sehr auf AG-Seite sind, und die sich gerade mit solchen Sachen gern ihre Späßchen erlauben. Ich möchte einfach wissen, wo überall Fallstricke lauern könnten. Nochmal vielen Dank an Euch