Erstellt am 23.01.2006 um 15:51 Uhr von packer
hi zarte,
was genau willst du wissen? geht es um einsichtsrecht oder um entfernung einer abmahnung oder um das mit aufnehemn eines widerspruchs?
das ist ein weites feld, du mußt schon konkreter werden...
gruß,
packer
Erstellt am 23.01.2006 um 17:08 Uhr von Fayence
Hallo Zarte17,
generell hat jeder AN das Recht, seine Personalakte einsehen zu können. Diese Recht kann übrigens auch auf eine bevollmächtigte Person, z.B. Betriebsrat, übertragen werden.
Erstellt am 23.01.2006 um 23:00 Uhr von otto
Hallo Zarte 17,
ich liefere zu Fayence nur noch die Rechtsgrundlage nach: § 83 BetrVG.
Gruß otto