Erstellt am 19.01.2006 um 20:48 Uhr von otto
Guten Abend Klausi,
ich fürchte, daß da vor den Neuwahlen des BR nichts zu machen. Der Arbeitgeber hat sich natürlich unmöglich benommen, aber formal hat er die Rechtslage auf seiner Seite. Bei einem Rhetorikseminar wird man schwerlich begründen können, daß die Teilnahme so kurz vor den BR-Wahlen wirklich erforderlich ist, um seine BR-Aufgaben optimal erledigen zu können.
Mein Rat: Warten, bis die BR-Wahlen vorbei sind und dann einen neuen Anlauf.
Mitfühlend otto
Erstellt am 19.01.2006 um 22:34 Uhr von Ramses II
Klausi,
vermutlich solltest Du Deinen Arbeitgeber in sämtliche Nachtgebete des Jhres 2006 einschliessen.
So wie Du das beschreibst hätte er Dich auch ins Messer laufen lassen können und dann breit grinsend zusehen können wie Du die Kosten für das Seminar aus Deiner Privatschatulle bezahlst.
Erstellt am 20.01.2006 um 09:59 Uhr von viktor
Aber Ramses II. Man kann doch nur hoffen, das Klausi den Besuch eines Seminars bei einen der erfahrenen Seminaranbieter besuchen wollte. Die Stellen die Rechnung auf den Betrieb aus.
Die bevorstehende Betriebsratswahl war nicht die Begründung zur Ablehnung sondern die Kostenfrage mit dem Hinweis auf preiswerte Anbieter (was zum Ausdruck bringt, dass er mit dem Seminarthema einverstanden war; er hatte ja auch unterschrieben.) Dann war die Vorgehensweise jedenfalls nicht korrekt - aber so oder in ähnlicher Form leider häufig gängige Praxis.
Erstellt am 21.01.2006 um 00:10 Uhr von Ramses II
Viktor,
Du übersiehst dass es keinen wirksamen Beschluss für dieses Seminar gab!
Damit ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Kosten zu tragen!
Nach 50 Seminaren sollte man das doch wissen...
Erstellt am 21.01.2006 um 23:32 Uhr von Klausi
Hallo Ramses II,
zur info: es gab einen erneuten Beschluss Ende Oktober, womit sich der AG, mit seiner Unterschrifft zur Buchung, einverstanden erklärte.
Erstellt am 22.01.2006 um 19:02 Uhr von Nicki
Seit wann muss der Arbeitgeber dem BR persönlickeitsbildende Seminare spendieren?!? Wird ja immer schöner!
Erstellt am 22.01.2006 um 19:20 Uhr von Ramses II
Mindestens seit dem 24.05.95
Erstellt am 22.01.2006 um 23:02 Uhr von Klausi
Hallo Nicki,
zur Info: sind die Verhältnisse im Betrieb und im BR so gelagert, dass der BR seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter BR Mitglieder durch Teilnahme einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung verbessert werden, so kann die Entsendung dieser BR Mitglieder zu einer Rhetorikschulung erforderlich i.S. von § 37 Abs. 6 BetrVG sein. (oder meinst du etwa das AG sich in dieser Frage nicht schulen lassen?)