Bin Wahlvorstandsvorsitzende in einem Unternehmen mit 130 festen Mitarbeitern und dazu kommen noch ca. 20 Mitarbeiter aus einer Zeitarbeitsfirma.
Diese Mitarbeiter haben einen 6-monatigen Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma. Danach werden sie, in der Regel, von unserem Unternehmen übernommen. Inwieweit sind die Mitarbeiter der Zeitarbeiterfirma wahlberechtigt in Bezug auf die im Mai stattfindenden Betriebsratswahlen?