In unserer Niederlassung gibt es ca. 10 Mitarbeiter, deren Aufgabengebiet sich auf ganz Europa erstreckt. Das heißt, deren Tätigkeit kommt auch der deutschen NL zugute, aber eben nur zu einem gewissen Anteil. Die Vorgesetzten diese Mitarbeiter arbeiten nicht in Deutschland, sondern bei einer ausländischen Niederlassung. Die Mitarbeiter haben aber einen deutschen Arbeitsvertrag, Vollzeit und unbefristet und bekommen ihr Gehalt von der deutschen Niederlassung (die es sich allerdings von der Schwestergesellschaft wieder erstatten lässt).
Nun möchte die Firmenleitung diese Mitarbeiter von der Wahl ausschließen, weil die Anrechnung der Anzahl dieser Personen genau ausschlaggebend dafür sein wird, wieviele Mitglieder der BR haben wird.