Erstellt am 18.01.2006 um 11:15 Uhr von Frank B. Generel ist es nicht möglich Beschlüsse unter Vorbehalt zu fassen. Siehe dazu Kommentierung zum §33 BetrVG.
Erstellt am 18.01.2006 um 11:25 Uhr von Bernd Was für ein Vorbehalt soll das denn sein? Generell sehe ich kein Problem einen Beschluß unter Vorbehalt zu fassen.
Erstellt am 18.01.2006 um 23:09 Uhr von Ramses II Frank B, kannst Du bitte mal eine Fundstelle nennen?