Erstellt am 17.01.2006 um 21:42 Uhr von Konrad N.
Dann gilt der Rahmen der BV - wenn sie denn gültig ist!
Erstellt am 17.01.2006 um 22:59 Uhr von Ramses II
"Dann gilt der Rahmen der BV - wenn sie denn gültig ist!"
Die Gültigkeit einer solchen BV halte ich für annähernd ausgeschlossen!
Obwohl... bei den "Christlichen"...
Erstellt am 17.01.2006 um 23:20 Uhr von Kölner
Da hätte ich ja noch nicht mal im Traum dran gedacht... aber ein wirklich netter Gedanke! :-))
Erstellt am 18.01.2006 um 08:43 Uhr von viktor
Vielleicht sollte man den Grund der Zweifel noch etwas erklären?
Anzahl der Urlaubstage wird üblicher Weise in Tarifverträgen geregelt. Laut § 77 Abs 3 BetrVG darf aber keine Betriebsvereinbarung über Dinge abgeschlossen werden, die üblicher Weise in Tarifen geregelt werden - egal, ob in dem Betrieb ein Tarif gilt oder nicht. Daher die Zweifel, ob die BV gilt.
Erstellt am 18.01.2006 um 09:49 Uhr von Frank B.
Dies ist ein klassischer Fall von Unkenntnis, man meint mit einer BV etwas gutes für die AN zu tun und merkt erst wenn der AG sich nicht daran hält, das diese unwirksam ist, wie oben beschreiben.
Das Einzige was da hilft ist, die zuständige Gewerkschaft zu nötigen einen Haustarifvertrag abzuschliessen!
Auweia das böse Wort Gewerkschaft, da werden aber wieder viele Forumteilnehmer vor Entrüstung platzen.
Erstellt am 18.01.2006 um 10:48 Uhr von packer
moin caesar,
daß die BV aus vorgenannten gründen ungültig ist, hindert euch ja im moment nicht, diese trotzdem einzusetzen. für die kollegen, denen im vertrag weniger urlaub zugestanden wird, ist sie nur hilfreich. jene, die mehr tage im vertrag haben sollten, können sich immer auf das günstigkeitsprinzip berufen.
ich sehe hier kein gravierendes problem, außer dem, daß der BR sich über geltendes recht hinwegsetzt. in diesem falle aber günstig für die kollegen...
ich denke, daß der AG über kurz oder lang selber dann auf den trichter des 77er § kommt.
gruß,
packer
Erstellt am 18.01.2006 um 17:01 Uhr von Fayence
Frage: Vorausgesetzt, die BV geht über den im Tarif geregelten Anspruch hinaus = Besserstellung der AN, ist die BV auch dann ungültig?
Erstellt am 18.01.2006 um 17:14 Uhr von Bernd
Erstellt am 18.01.2006 um 20:02 Uhr von Fayence
Hallo Bernd,
Deine Antwort gefällt mir zwar nicht, kann diese aber als nicht Betroffene zähneknirschend akzeptieren!
Erstellt am 18.01.2006 um 20:04 Uhr von packer
... wo kein kläger, da auch kein richter!
Erstellt am 18.01.2006 um 23:03 Uhr von Ramses II
Packer,
ein immer wieder passender Spruch der hier aber nichts bringt!
Caesar26 schrieb doch dass der AG sich nicht an diese BV gebunden fühlt. Und genau dann ist diese BV auch nichts wert.
So lange der AG freiwillig mehr Urlaub gewähren will bedarf es keiner BV
Möglicherweise ist es sogar vorteilhaft für die AN dass die BV unwirksam ist!