Es ist mir schon klar, dass eine BV sowieso keine Regelung für einen individuellen Einzelfall treffen soll.
Aber das kann doch rein rechtlich so überhaupt nicht gehen, dass ich im Januar 2006 eine Vereinbarung abschließe/unterschreibe, die dann rückwirkend im November 2005 in Kraft ist, oder sehe ich das falsch???
Gibt es für den betreffenden AN dann irgendwas wie Bestandsschutz???
Müsste der dann für Dez., Jan. sein Geld zurückzahlen?? Das ist doch irgendwie alles Blödsinn so, oder???
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Betriebsvereinbarung Teil 1
Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen kennen