Erstellt am 17.01.2006 um 09:44 Uhr von viktor
Ich würde sagen, ja es besteht mitbestimmung in mehreren Punkten.
Zunächst wäre zu prüfen, ob das Urlaubs- und Weihnachtsgeld einem Tarifvertrag unterliegen. Dann käme eine Anrechnung wahrscheinlich nicht in betracht (Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen).
Da der BR Mitbestimmung bei Schulungsmaßnahmen hat, kann er natürlich auch bei den Regeln der Vergabe mitbestimmen. Ferner trifft es hier sicherlich auch den § 87 BetrVG zu Fragen der betrieblichen Lohngestaltung.
Erstellt am 17.01.2006 um 09:47 Uhr von viktor
Fortsetzung: Inzwischen gibt es ja auch Tarifverträge zur Qualifizierung, die eben die von Dir geschilderte Beteiligung des Arbeitnehmers vorsieht und hierfür auch die Einigung mit dem Betriebsrat einschließt (z.B. chemische Industrie)
Erstellt am 27.02.2006 um 15:34 Uhr von w-j-l
Die Frage ist schon mal, ob der AG das generell machen kann. Wenn die Bildungsmassnahmen überwiegend in betrieblichen Interesse sind oder bei Massnahmen nach §97(2) ziehe ich das mal grundsätzlich in Zweifel.
Ansonsten besteht Mitbestimmung bei der Einführung.
Gruesse
w-j-l