Meine Firma möchte dass absofort der Arbeitnehmer vor jeder Schulungsmassnahme einen "Fortbildungsvertrag" unterschreibt. Darin ist geregelt das der Arbeitnehmer sich an den Schulungskosten anteilig beteiligt (Kürzung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und des Erholungsurlaubes). Außerdem verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Rückzahlung der Schulungskosten wenn er innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Schulungsmassnahme kündigt.

Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung dieser Fortbildungsverträge (eventuell nach §98 BetrVG)?