Erstellt am 17.01.2006 um 11:33 Uhr von Homeland25
Siehe "Fitting" BetrVG-Handkommentar: zum § 37 BetrVG (Randnummer 189): "Einem in Teilzeit beschäftigen BR-Mitgl. steht...ein Ausgleichsanspruch zu, wenn es außerhalb seiner Arbeitszeit,...an einer Schulungsveranstaltung teilnimmt."
D.h.: was über die normale Arbeitszeit des Teilzeitbeschäftigten hinausgeht, wird in Freizeit abgegolten!
Erstellt am 17.01.2006 um 22:27 Uhr von bunny290199
Vielen Dank für die Antwort, aber wie sie es bei Teilzeitmitarbeiter aus, die keine BR-Mitglieder sind, und an einem betrieblichen vollzeit Seminar teilnehmen. Kann der Betrieb verlangen, dass Teilzeitmitarbeiter weniger Stunden als Vollzeitmitarbeiter für das gleiche Seminar bekommen?